Zeit der BürgermeisterDas Revolutionsjahr 1848 brachte den Bauern die Befreiung von grundherrschaftlichen Obrigkeiten und das demokratische Recht der freien Wahl ihrer Gemeindevertreter. An Stelle des bisher vom Grundherrn bestellten Ortsrichters trat ab 1850 der gewählte Bürgermeister als Oberhaupt der Gemeinde.1. Bürgermeister von Platt 1849 wurde "kreisamtlich die Konstituierung der Gemeinde Platt mit 1202 Einwohnern und l87 Häusern geplant". Nach der Pfarrchronik hat am 12. August 1850 der Bezirkskommissar Hock aus Retz die erste Gemeindevertretung konstituiert: Erster Bürgermeister wurde Klein Ferdinand, Dreiviertellehner, Nr. 6, mit den zwei Gemeinderäten Kamhuber Ulrich, Halblehner, Nr. 23 und Koller Josef , Halblehner, Nr. 32. Ihre Installation erfolgte feierlich in der Kirche am gleichen Tag: "Um 5 Uhr nachmittag leisteten die drei Männer in die Hand des Pfarrers Heller den Eid auf den Stufen des Hochaltares unter Trompetenklang und Paukenschlag mit anschließendem Segen und Tedeum". Am Sonntag, dem 13. August war feierliches Hochamt mit der Bitte um Segen für die Gemeinde. Reihenfolge der Bürgermeister von Platt nach den Protokollbüchern des Gemeinderates:
Am 1. Jänner 1967 wurde Platt als erste Katastralgemeinde der Großge-meinde Zellerndorf einverleibt. 2. Bürgermeister der Großgemeinde
3. Ortsvorsteherin Platt
4. Aus dem ersten Gemeindeprotokollbuch In den ersten zehn Jahren ihrer Tätigkeit hat die neue Gemeindeverwaltung nichts protokolliert. Erst unter dem zweiten Bürgermeister wurde am 2. Jänner 1860 das erste Gemeindeprotokoll niedergeschrieben. Das erste Protokollbuch reichte für 30 Jahre. Es gab ja ganz selten Sitzungen, und die Probleme waren alljährlich fast die gleichen: Die kargen Einnahmen aus Pacht für Gemeindeäcker, Jagd und höchstens 30%-iger Gemeindeumlage reichten gerade für die alljährlich wiederkehrenden Ausgaben für Gemeindedienste. Diese wurden von Jahr zu Jahr unter fast gleichen Bedingungen vergeben, daher brauchte man meist nur auf das diesbezügliche Protokoll der Vorjahre hinzuweisen. So entstand bald eine Art Gemeindeordnung, die vielfach bis in die Gegenwart richtungweisend blieb. Schon im 1. Protokoll beschließt der Ausschuß "hinsichtlich Aufnahme von zwei Gemeindedienern und zugleich Nachtwächtern": "Abwechselnd hat sich einer, wenn er die Woche hat, in der Amtszeit beim Bürgermeister aufzuhalten, besonders wenn sich der Ausschuß versammelt hat oder Händel zu schlichten sind. Der andere hat sich mit den Wegen, schadhaftmachendem Vieh u. dgl. zu beschäftigen." "Hinsichtlich der Nachtwächter haben sie von Georgi (23. 4.) bis Michaeli (29. 9.) vor Mitternacht um 10 und 11 Uhr und nach Mitternacht um 1 und 2 Uhr und von Michaeli bis Georgi vor Mitternacht um 9 und 10 Uhr und nach Mitternacht um 1 und 3 Uhr zu rufen" (üblicher Nachtwächterruf). "Unter dieser Zeit haben sie im Gasthaus und anderen unordentlichen Lokalen auf Ordnung zu sehen". Auch die polizeiliche Sperrstunde war zu überwachen. Die Gemeindediener hatten alle Botengänge für den Bürgermeister zu besorgen und die Anordnungen und Mitteilungen des Gemeindeamtes kund zu machen, entweder für einzelne Haushalte durch sogenanntes "Einsagen" oder für die ganze Gemeinde durch "Austrommeln und Ausrufen" ("Schreien"). Gehalt: 65 Gulden je Mann und Jahr. Für "Schreien" (Austrommeln) bekamen sie 1 Laib Brot pro Haushalt. Für Dienstvernachlässigung wurden Geldstrafen festgesetzt. Ab 1883 hatten die Gemeindediener auch die Schulreinigung zu besorgen, wofür 65 Gulden "je Diener und Jahr" entlohnt wurden. Viehhirt (Halter), Hebamme und Totengräber, der auch das "Zügenglöcklein" zu läuten hatte, wurden vom Gemeinderat unter Festlegung ihrer Entlohnung aufgenommen, bezahlt aber wurden sie von den Parteien. Flurhüter mußten laut Ministerialverordnung vom 30. Jänner 1860 für diese Funktion "physisch und moralisch für tauglich befunden werden". Als solch ein "beeidetes Flurschutzorgan" wurde für das Jahr 1860 Josef Wanek "für tauglich befunden" und bekam 70 Gulden Jahreslohn, damals noch von der Gemeinde. Ab 1886 hatten die Flurhüter ihre Entlohnung von den Grundbesitzern einzukassieren, wie es bis nach dem 2. Weltkrieg noch üblich war. Pflichten der "Hüter": Unbeaufsichtigtes Weidetier von Feldern und Wiesen zu entfernen und die Tierbesitzer anzuzeigen, das Weiden bei feuchtem Wetter auf Brachfeldern hintan zu halten, das Gehen auf fremden Rainen und Furchen zu verbieten, Eigentum vor fremder Hand zu schützen und "jedes Individuum", das sich an fremdem Besitz vergreift, beim Bürgermeister anzuzeigen. Auch den festgesetzten Beginn der Weinlese hat der Hüter zu überwachen. Zur Kontrolle und zum Schutz der Flurhüter waren zwei Gemeinderäte bestimmt. Einen Viehhirt gab es in der Gemeinde bis um d. J. 1965. Als zu dieser Zeit der Viehbestand schon arg zurückgegangen war, erübrigte sich auch dieser Beruf. Seit jeher wurde der Viehhirt auf Grund einer Bewerbung von der Gemeinde für jeweils ein Jahr (von Martini bis Martini /11. November) aufgenommen. Außer der Entlohnung, die ja die Viehbesitzer zu bestreiten hatten, waren die Bedingungen von Jahr zu Jahr gleich. Die Gemeinde stellte ihm das Viehhirthaus (nördl. der Schmiede [l973 gemeinsam mit dem Armenhaus abgetragen, jetzt Garten bei Kaufhaus Brunner]) als Wohnung und zur Unterbringung der von der Gemeinde angekauften männlichen Zuchttiere zur Verfügung. Er hatte diese zur "Deckung" in die Bauernhöfe zu treiben und bei Viehgeburten - hauptsächlich Kälbern - Hilfe zu leisten. Veterinärmedizinische Behandlungen durfte er nur auf Anordnung des Tierarztes ausführen. Bis zur Jahrhundertwende war der Viehhirt zugleich auch "Halter", d. h. er mußte auch die Jungrinder in der warmen Jahreszeit bei Schönwetter auf der Weide (Brachfeld und Ödland, Flur Kühleiten), bei Schlechtwetter im Koppel (Kühstallung = heute Sportplatz) überwachen. Die Entlohnung des Viehhirten erfolgte teils in Geld, teils in Naturalien, deren Höhe vom Gemeinderat festgesetzt wurde. Nicht unbedeutend war einmal die Schafzucht in unserer Heimat. Die Wolle diente dem eigenen Bedarf; sie wurde von den Frauen selbst verarbeitet. Noch hier und da auf Dachböden aufgefundene Spinnräder geben Zeugnis davon. Das Brachfeld war billiges Weideland für die Schafe. Auch über die Schafhaltung vermerkt das Gemeindeprotokoll bestimmte Vorschriften. 1869 bis 1887 ver-pachtete die Gemeinde den Bauern eine "Schafstelle" (Schafstallung = Koppel) zur gemeinsamen Benutzung, besonders bei Schlechtwetter, wenn die Tiere vom Brachfeld fernzuhalten waren. Um die Bestellung eines Schafhirten mußten sich die Besitzer selbst kümmern. Gänse weideten in großen Scharen bis zum Verbot 1961 auf dem Ortsanger. Bach und grüne Wiese waren für sie natürliche Umwelt und in der großen Herde wurde der Inzucht gesteuert. Oft gingen diese Vögel wohl auch auf ortsnahe Felder "in Schaden". Daher bestellte z. B. i. J. 1880 der Bürgermeister einen Gänsehirten, der von den Besitzern für jede alte Gans 1 Laib Brot und 1 Mittag-essen und für jede junge 6 Kreuzer Hüterlohn bekam. Der Gemeinde oblag auch die Armenversorgung: 1865 hat der Gemeinderat Josef Jäger mit dem Amt eines Armenvaters betraut. 1879 übernahm Jakob Klein die "von Amts wegen vorgeschriebenen Armeninstitute" (die Fürsorgeein-richtungen): Besorgung von Quartier für die Ortsarmen (Armenhaus oder Miete auf Kosten der Gemeinde), deren Verpflegung durch Zuteilung an Bauernhäuser und ihre Versorgung mit Brennmaterial. Das Armenhaus stand neben dem Viehhirthaus und wurde mit diesem 1973 an Kaufhaus Brunner verkauft, abgetragen und der Platz zu einem Garten umgestaltet. Das Armenhaus wurde schon 1830 in der Pfarrchronik erwähnt und dürfte um 1800 errichtet worden sein 1889 steuerte die Gemeinde für das geplante "Siechenhaus" (dzt. Mädchenerziehungsanstalt der kath. Schulschwestern) in Hollabrunn 147 Gulden bei, mit dem Recht, sieche Ortsangehörige dort unterbringen zu können. Um Erziehung und Ausbildung der ortszuständigen Waisenkinder hatte sich die Gemeinde ebenfalls zu kümmern. Sie wurden auf Gemeindekosten von Pfle-geeltern versorgt und erzogen. Nach Schulabschluß sorgte der Armenvater für einen Lehr- oder Arbeitsplatz. Ein Ansatz von Witwenversorgung ist aus einem Protokoll der Gemeinde aus dem Jahr 1886 zu ersehen: Der Witwe des seit 1860 gewesenen Viehhirten Johann Wachauer wird die Hälfte des Schafhirtenlohnes (3 kg Korn und 3 Kreuzer je Schaf) zugesichert, "und kann sich denselben jährlich nach der Ernte einsammeln". Fürsorgepflichtig war bis 1938 nicht die Wohn-, sondern die Zuständigkeitsgemeinde. Die Gemeindezuständigkeit mußte dem gewährt werden, der 10 Jahre unbescholten in der Gemeinde wohnte bzw. konnte sie nach 10jähriger Abwesenheit aberkannt werden. Nach dieser Verfügung bemühten sich die Bürgermeister, Fürsorgeverdächtige loszuwerden, was aber sehr selten gelang. 1897 wird in einem Gemeindeprotokoll geklagt, daß die Gemeindekassa durch immer häufiger werdende Fürsorgefälle auswärts wohnender Gemeindezuständiger "so belastet wird, daß notwendige Vorhaben der Gemeinde zurückgestellt werden müssen". Um militärische Einquartierungen reibungslos abwickeln zu können, wurde über amtliche Weisung 1880 vom Gemeinderat ein örtlicher Quartiermeister namhaft gemacht. 1883 mußte aus sanitären Gründen ein Vieh- und Fleischbeschauer bestellt werden. Dem Bürgermeister oblag es auch, kleinere Unstimmigkeiten unter Gemeindebürgern zu schlichten. Meistens ging es um unbedeutende Eigentumsdelikte wie Flurdiebstähle, "Hasen hängen", Flurschäden oder belanglose Beschimpfungen, die oft in Tätlichkeiten ausarteten. Bei Grenzstreitigkeiten kam dem Bürgermeister seit 1875 die neue Gemeindemappe zugute, die entsprechend dem neuen Grundbuch in der Gemeindekanzlei für jedermann zur Einsichtnahme auflag. Die Kommassierung 1972/73 machte die Anlage eines neuen Grundbuches und damit auch eines neuen Katastralplanes notwendig. Die Gemeindekanzlei war ursprünglich ein Wohnraum im Hause des jewei-ligen Bürgermeisters, der für "Miete und Kanzleiarbeit" z. B. im Jahre 1876 30 Gulden bekam. 1934 wurde der vormalige 3. Schulklassenraum beim "Alten Turm" zur Gemeindekanzlei umgewidmet. An ihrer Stelle steht seit 1983 das neu erbaute Gemeinschaftshaus.
|