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Die Flur
Ortsraum und Flurbereich
Einer Aufstellung des Vermessungsamtes Retz vom 31. 12. 1988 sind über die Katastralgemeinde Platt (K.G. 18119) nachstehende Angaben zu entnehmen:
| Die Gesamtfläche des Gemeindegebietes beträgt |
877,87 ha |
| davon entfallen auf den Ortsbereich ungefähr |
26,00 ha |
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verbaute Fläche und Höfe |
12,36 ha |
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Hausgärten |
5,87 ha |
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1,5 km Landesstraße im Ort |
1,50 ha |
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2.5 km Ortswege |
1,50 ha |
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870 m Bach im Ortsbereich |
0,52 ha |
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Anger und übriger Ortsraum |
4,25 ha |
| Für die Flur verbleiben somit |
851,87 ha |
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landwirtschaftlich genutzte Fläche |
696,64 ha |
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Weingärten |
96,93 ha |
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Wald |
22,22 ha |
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Bach und Gräben |
3,40 ha |
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Landesstraßen (ca. 4 km) |
4,00 ha |
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Güter- und Feldwege (ca. 35 km) |
20,50 ha |
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Eisenbahngrund |
7,68 ha |
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Unproduktive Fläche |
0,50 ha |
Flurnamen und ihre Deutung
Die Flurnamen sind schon sehr alt und haben selbst die Kommassierung (1972/73) überlebt, ja man hat sich sogar bemüht, sie soweit wie möglich zu erhalten. Durch die großflächigere Aufteilung der einzelnen Rieden scheinen einige Namen in der neuen Mappe nicht mehr auf, werden aber im Volksmund weiterhin gebraucht.
Viele dieser Namen sind uns heute unverständlich. Es lohnt sich aber, ihre Erklärung zu versuchen, wodurch uns auch ein Einblick in die Vergangenheit unserer Heimat und das Leben ihrer Menschen gewährt wird. Oft hat die Mundart im Laufe der Zeit Namen so verändert, daß daraus ein ganz anderes Wort geworden ist.
"Lüsse" (Ez. Luß, von Los) ist das Grundwort vieler Flurnamen in vielen Orten unserer Umgebung, so auch in Platt deren vier: Das Recht der Flurzuteilung an die Lehenbauern stand dem Grundherrn zu. Oft, besonders bei späteren Zuteilungen, ließ er das Los entscheiden, um den Anschein von Bevorzugungen zu vermeiden. Die Namen solcher durch das Los erworbener Gründe bekamen häufig das Grundwort "Lüsse" oder "Luß".
- Ackerland-Flurnamen
Kirchlüsse: Zehent mußte zugunsten der Pfarre (Kirche) abgeliefert werden.
Berglüsse: Hanglage, von Bergfeld und Höchsten nach NO abfallend.
Reitlüsse: wahrscheinlich zur Rodung erworbene "Lose".
Breitenlüsse: Sie sind nicht breiter als die Äcker der anderen Fluren, aber sie lagen im Bereich der ehemaligen herrschaftlichen "Breiten", deren Reste (z. T. Bahnsiedlung) bis zur Flurbereinigung 1972/73 zu den sogen. Breitenhäusern (Nr. 39, 40) gehörten.
Mittere Gwanten: Gwanten = Gewannteil, d. h. ein wahrscheinlich auch durch das Los gewonnenes Grundstück. Gwanten war auch ein hierorts übliches Feldmaß: 1 Gwante = 1.200 Quadratklafter = 3/4 Joch = 42 a.
Reitfeld: Wahrscheinlich von "roden", wie bei den benachbarten Reitlüssen. Unwahrscheinlicher die volkstümliche Erklärung nach der Grundherrnfamilie Raith, deren Schloß man am Westrand dieses Feldes vermutete.
Hofgaben: Ursprünglich vom örtlichen Meierhof bewirtschaftet und nach dessen Auflösung (vor 1750) den Lehenbauern vom Hof gegeben. Zwei Breiten blieben bei den aus dem Hof gemachten zwei Lehenhäusern Nr. 39 und 40. Siehe Breitenlüsse!
Kirchhofgaben: Ortsnähe, daher bestimmt auch z. T. vom Hof bewirtschaftet und nach dessen Auflösung den Bauern zugeteilt. Der Zehent fiel aber der Kirche zu.
Brunnfeld: Östlich des Holzbrunnweges bis zum Holzbrunnen, der durch Jahrhunderte Platt mit Trinkwasser versorgte. Im Brunnfeld lag das dritte Breitenpaar der Häuser Nr. 39 und 40, daher ist anzunehmen, daß auch in diesem Feld zum Hof gehörende Grundstücke lagen.
Aufeld heißt die Ried beiderseits der Landstraße vom Südrand des Ortes bis einschließlich Nußwaldkellern. Im herrschaftlichen Grundbuch von 1751 wird sie "Unter der alten Trift" genannt. Der Westteil dieser Flur ist Weinried und steigt steil zum Bergfeld hin an, was ihr laut Topogr. Lexikon v. NÖ die Bezeichnung "Anfeld " eintrug, im Volksmund "O(n)feld", mit nasalem O gespro-chen, was dann mit Au in das Grundbuch eingetragen wurde.
Scheiben: (a) ebene Felder, (b) vielleicht schon vor der Gutsauflösung in den Bereich der Lehen eingeschobene Flur.
Rotbrunnäcker: Im Bereich dieser Flur (Bahneinschnitt östl. der Bahnhalte-stelle) war bis zum Bahnbau (1872) ein öffentlicher Brunnen mit rötlichem (eisenhaltigem) Wasser, der nach der Pfarrchronik der Ortstrinkwasserversorgung diente.
Bergfeld und Höchsten: Hochfläche im westlichen Gemeindegebiet.
Landäcker: Von den Höchsten nach NO leicht abfallend, daher vom Ort aus weit überschaubares Land.
Krautgärten und Gaistalwiesen in nördl. Fortsetzung dieser "Breiten" sind zwei kleine Fluren, die vermutlich vom Hof in kleinen Parzellen zumeist an Grundholden vergeben wurden.
Wiesäcker: Wiesen im Tal, Äcker auf der Anhöhe.
Durch'n Grund: Die Flur hatte in der Mitte eine Senke, in der ein Graben verläuft. Seit der Kommassierung ist dieser Graben Flurgrenze zum Fremdfeld.
Fremdfeld: Im fremden Feld. Hieß vermutlich ursprünglich "Im freien Feld" (von Abgaben befreit, vielleicht wegen der schlechten Bodenqualität).
Wolferthaler: Die Flur hatte mit Wölfen sicher nie etwas zu tun. Daher muß der Name einmal etwas anders gelautet haben und hat - wie so häufig - durch den Sprachgebrauch eine Veränderung erfahren (Verballhornung). Der gleiche Flurname in Kleinhöflein wird auf "Wallfahrtstaler" zurückgeführt. Daß dies auch in unserem Fall zutreffend sein könnte, ergibt sich aus der Tatsache, daß über unsere Wolferthaler bis zur Jahrhundertwende der abgekürzte Wallfahrerweg vom Pulkautal nach Maria-Dreieichen über Watzelsdorf, Platt und Röschitz oder Roseldorf führte.
Haiden: Gewiß sehr lange Heideland gewesen, gehörte nicht zu den belehnten Häusern, also sogenanntes "Überländ", und erstreckte sich entlang der ganzen Ostgrenze des Gemeindegebietes. Unterteilung vor der Kommassierung: Seehaiden (vor der Drainierung versumpft) und Mitterhaiden nördlich, Alte Haiden und Spitzhaiden südlich der Straße nach Guntersdorf. Die Kommassierung machte die Haiden von Westen her kleiner, so gibt es nur mehr Seehaiden nördl. und Haiden südl. der Straße. Hier gab es bei der Kommassierung auch Grenzbe-richtigungen zu Guntersdorf, Watzelsdorf und Großnondorf. Eine solche gab es auch zu Zellerndorf, wo man die Flügelbahn zur Grenze machte und es entstand die neue Flur
Kremser Tal (von Zellerndorf übernommen) nach dem Kremserbach.
- Namen unserer Weinrieden
Leiten: von Kirchhofgaben über Leitenkellertrift (Dreifaltigkeit) bis Friedhofberg.
Kühleiten: einst Weideland (der Sportplatz hieß Kühstallung), Berghang vom Friedhof bis Kühleitenkellern.
Alter Turm (Turmalten): Standplatz der Schloßruine.
Windleiten: windige Hanglage, schmaler Randstreifen der Reitfelder westlich des Sandbergweges.
Faustbergen: Name nach Geländeform, südl. der Holzbrunnkeller.
Neurissen: später gerodet. Oberhalb Faustbergen und Turmalten.
Bergen: Sandberghang südwestlich Holzbrunnen.
Rannern: Name vielleicht, weil die Ried am Westrand (Rain) des Talkessels liegt.
Außerm Holz: Ebene Lage auf der Sandberghöhe entlang Grenzweg zu Roseldorf; der Berghang zum Dorf war also einmal dicht bewaldet.
Kreuzweingärten: Kleine Ried südl. Rannern zwischen Urlauberkreuz und nächstem Bildstock am Grenzweg zu Roseldorf.
Höhweingärten: Auch Lehweingärten genannt, weil sie zu den Lehen gehörten, wie auch die nach Norden anschließenden Hausweingärten. Die Höhweingärten liegen auf der Hochebene westl. der Straße nach Roseldorf. Dzt. dort wenig Weingärten, daher auch "Höhäcker".
Hausweingärten: Westlicher Aufeldteil. Einige dieser Parzellen werden als
Iren bezeichnet (Volksmund für Ödland), weil solches dort stellenweise vorkam.
Hofackerl: Kleine Weingartenparzellen, die zusammen i. J. 1479 als "Grundherrschaftlicher Hofweingarten" bezeichnet wurde.
- Nur im Volksmund gebräuchliche Flurnamen
Seestall: Nordrand der Hofgaben entlang des Seestallgrabens. "Stall" deutet auf Weide oder Koppel für Weidetiere bei Schlechtwetter hin (war bis zur Kommassierung Gemeindegrund).
Satz: erinnert - wie andernorts - an später erfolgte Weingarten-Neuanlagen ("aussetzen") in der Hochlage der Hofgaben und Berglüsse, dort waren Weingärten.
Dachsbergen: Sandhügel an der Grenze Fremdfeld-Wolferthaler, wo in den Akazienbeständen, die bei der Kommassierung in einen Windschutzgürtel einbezogen wurden, Kaninchen, Füchse und Dachse ihre Höhlen hatten.
Baumgärten (Bauatn): So wird das Brunnfeld benannt, weil es in Bachnähe reichlich mit Obstbäumen bepflanzt war.
Spopl (Breitenluß-, Rotbrunn- und Durchgrundspopl): Diese drei Fluren lagen vor der Kommassierung beiderseits des Durchgrundgrabens, jeder Acker wurde daher in zwei Parzellen "gespalten", daher hieß man vielleicht die jenseitige Hälfte "Spopl", das Abgespaltene.
Flureinteilung jetzt und einst
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Die gegenwärtige Flureinteilung wurde in den Jahren 1972/73 im Zuge der Kommassierung = Grundzusammenlegung, auch Flurbereinigung genannt, er-stellt (siehe Kapitel "Kommassierung"). Hauptziel dieser Neuordnung war, die vielen zerstreut liegenden Kleinparzellen eines Besitzes in 3 bis 4 möglichst rechteckige Großflächen zusammenzulegen, was für die maschinelle Bodenbearbeitung notwendig erschien. Einen Plan für gleichmäßige Verteilung der einzelnen Grundstücke auf das Gemeindegebiet gab es nicht. Jeder Bauer konnte, soweit es möglich war, Anzahl, Größe und Lage seiner Flurstücke selbst bestimmen. Der nach der Flurbereinigung erstellte Katastralplan läßt die 751 ha zusammengelegter von der 100 ha belassener Fläche (Weingärten, Waldungen und ortsnahe Gründe) leicht unterscheiden. Leider ist auch das Landschaftsbild eintöniger geworden: Bäume, Böschungen und Strauchwerk sind verschwunden.
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Die geschwungenen Ackerstreifen und ortsradiale Feldwege wirkten auflockernder als die neue Geradlinigkeit in rechten Winkeln. Die in den Folgejahren angelegten Windschutzgürtel haben das Landschaftsbild doch wieder einigermaßen belebt. Die alten Flurnamen sind mit einigen örtlichen Verschiebungen geblieben.
Die Flureinteilung vor der Grundzusammenlegung stammt noch aus grundherrschaftlicher Zeit, in der die Bauern Haus und Flur von ihrem Grund-herrn zu Lehen hatten (siehe "Geschichte"). Nach dem Revolutionsjahr 1848 wurden die Bauern von der grundherrschaftlichen Abhängigkeit befreit, Robot und Zehent aufgehoben; sie wurden Besitzer ihrer ehemaligen Lehen. Allerdings hatten sie 1/3 des Schätzwertes dem Grundherrn als Ablöse zu leisten und an Stelle des Zehents traten die Steuern.
Die Flureinteilung und der Flurzwang (Fruchtfolge nach der Dreifelder-wirtschaft) blieben aufrecht, ja, die Bauern gaben sich mit Stolz weiter die Berufsbezeichnung "Lehner" und wurden auch in amtlichen Schriftstücken als Ganz-, Halb-, Dreiviertel- oder Viertellehner bezeichnet. Weil sich grundbücherlich nichts geändert hat, konnte auch das herrschaftliche Grundbuch aus d. J. 1751 weiterhin gültig bleiben. Erst 1875 wurde ein neues Grundbuch angelegt, das bis zur Kommassierung galt. In dem dazugehörigen Katastralplan waren in den Ackerbreiten die Größen der Lehen erkennbar. Vorherrschend waren die Halblehen. Auch die Häuserbreiten lassen die Größe der ursprünglich dazugehörigen Lehen erkennen.
Anfangs gab es nur "Ganze Lehen", "Behaustes Gut" genannt, hierorts ungefähr 30 Joch (ca. 17 ha) groß mit gleich breiten Äckern. Infolge Bevölkerungszunahme begann man bald die Lehen zu teilen, u. zw. jeden Acker der Länge nach. Vielfach wurde auch das Haus geteilt. So entstanden die Teillehen. Im 16. Jahrhundert wurden weitere Lehenteilungen verboten, um die Bauern nicht in ihrer Existenz zu gefährden. Das Verbot wurde aber kaum beachtet.
1837 stellte Pfarrer Mittich in der Ortsbeschreibung der neu angelegten Pfarrchronik in Platt 58 belehnte Häuser fest, davon 3 Ganz-, 18 Dreiviertel-, 28 Halb- und 9 Viertellehen, zusammen also ungefähr 550 ha belehnte Fläche.
Auffallend groß ist die Zahl der Dreiviertel- und Viertellehen. Man könnte daher annehmen, daß bei Auflösung des Gutshofes Halblehen aufgestockt und neue Viertellehen gemacht wurden. In der Folgezeit ist die Zahl der belehnten Häuser auch um zwei bis drei Viertellehen durch Teilung von Halblehen größer geworden.
Bis um 1900 wurden Lehenwirtschaften immer nur im ganzen und samt Haus übergeben, vererbt oder verkauft. Einzelne Grundstücke waren nur aus dem sogenannten "Überländ" (nicht zu den Lehen gehörige Flur) zu erwerben. Nach der Jahrhundertwende wurden auch Lehenäcker einzeln gehandelt. Dadurch wurden die Wirtschaften ungleich groß und der Begriff "Lehner" schwand allmählich. Die Bauern nannten sich Landwirte oder Wirtschaftsbesitzer.
1875 ist das schon erwähnte neue Grundbuch auch deshalb notwendig geworden, weil neue Verkehrswege die Flurfläche einschneidend verändert haben: Bahn- und Straßenbau nahmen viel Grund in Anspruch, viele Äcker wurden zweigeteilt. Sie verloren dadurch an Wert, obwohl die Ablöse gut bezahlt wurde. Die Anzahl der Grundbesitzteilstücke wurde bedeutend größer.
Bis gegen Ende des 19. Jahrhunderts war die Flur des Gemeindegebietes wie in grundherrschaftlicher Zeit folgendermaßen aufgeteilt: Die Gesamtfläche der belehnten Häuser machte kaum 3/4 unserer "Freiheit" aus. Das 4. Viertel (alle ehemaligen Haiden, der Sandberghang, Außerm Holz und Rannern) wurde "Überländ" genannt und war zum Großteil bis in die Gegenwart im Besitz der Kleinbauern. Es wurde allmählich vom Grundherrn meist den weichenden Erben der Bauernhöfe zur Rodung und Nutzung überlassen Am Südrand des Ortes konnte sich einer auf herrschaftlichem Grund ein Kleinhaus errichten. Er war dann zumeist Arbeiter oder Handwerker am Gutshof in Schrattenthal oder Taglöhner bei den Bauern.
Die Flurfläche der belehnten Häuser war schon seit der Babenbergerzeit in drei gleich große Teile (Felder) geteilt und in jedem Feld hatte jeder Bauer ein Drittel seines Lehens. Diese Dreifelderwirtschaft gab es in allen deutschen Ländern. Sie wurde streng eingehalten. Ursprünglich wechselten nur a) Wintergetreide, b) Sommergetreide und c) Brache (Viehweide) in der Fruchtfolge. In Platt gab es folgende Dreifeldereinteilung (nach dem Katastralplan vor der Kommassierung):
- Feld A) Im NW und N des Gemeindegebietes: Hofgaben, Berglüsse, Ober- und Unterlandäcker, Kirchlüsse, Wiesäcker, Wolferthaler, Fremdfeld.
- Feld B) Im Osten: Breitenlüsse, Krautgärten, Rotbrunnäcker, Durch'n Grund, Kirchhofgaben, Scheiben, Mitterquanten, Reitlüsse.
- Feld C) Im S und SW: Brunnfeld, Aufeld, Reitfeld, Bergfeld, Höchsten.
Als Anfang des 19. Jahrhunderts der Flurzwang aufgehoben wurde und die Bauern sich auf größeren Viehbestand umzustellen bestrebt waren, wurde der Anbauplan vielfältiger. In das Brachfeld wurden Futterpflanzen gebaut und nach der Drainierung (um 1900) wurden aus den Wiesen fruchtbare Äcker. Immer weniger Weideland stand zur Verfügung, sodaß man schon vor 1900 zur Stallviehhaltung überging. Damit hörte auch die Schafzucht auf.
Man konnte nun von einer erweiterten Dreifelderwirtschaft reden, die ungefähr folgendermaßen aussah:
- Hauptfruchtfeld
(hierorts auch "Schwerfeld" genannt): Wintergetreide (Weizen, Roggen - war am längsten in geschlossener Flur), nach der Ernte häufig Stoppelrüben (Halmrüben) zum Einschneiden als Futter.
- Nachfruchtfeld
(Haferfeld): Großteils Hafer (Pferdefutter), Futterrüben, Runkelrübe (Raunersl), Wruken (Kohlrüben), Möhren (für Pferde) und Gemüsepflanzen auf kleineren Parzellen (Kraut, Kohl, Gelbe Rüben [Abart der Möhre], Karotten); Mais nur in geringer Menge als Mastfutter für Gänse; Spätkartoffel, ab 1920 Zuckerrüben.
- Vorfruchtfeld
(Brachfeld): wenig Brache, Klee (Luzerne, Esparsette), Gerste (nur für Eigenbedarf), Frühkartoffeln, Hülsenfrüchte (nach 1. Weltkrieg Linsen in größerer Menge zum Verkauf).
Die Weingärten der Hauer waren vornehmlich in den Haiden, in Rannern und in den Rieden am Sandberghang. Die Weinrieden der Lehner waren in Leiten, Breitenlüssen, Reitfeld, Aufeldbergen und Höhweingärten. Auch die Überländfluren Außerm Holz und Kreuzweingärten waren fast geschlossene Weinrieden.
Als Platt noch ein herrschaftliches Gut und einen Gutshof hatte (vermutlich bis in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts), muß die Flureinteilung auch anders gewesen sein. Über Lage, Größe und Auflösungsdaten dieses Gutes sind leider keinerlei Urkunden auffindbar. Im Schloß Schrattenthal, der letzten Grundherrschaft, ist kein Archiv mehr vorhanden. Aber das Archiv des Stiftes Schotten verweist auf eine Topographie von NÖ. von F. W. Weißkern aus dem Jahre 1768, in der steht: "Platt umb Dorf und Gut mit den Bruchstücken eines alten Schlosses zur gräflich Hartig'schen Herrschaft Schrattenthal gehörig " (Band 2, S. 72). Und in Not. Bl. der Akad. d. Wissenschaften, 1855, S. 358 wird erwähnt, daß in Platt ein "dörflicher Maierhof" stand, der zugleich Zehenthof war. Solche Höfe waren meist nahe einer Kirche oder Kapelle. Also war doch (wie nach alter Volksmeinung) der Gutshof anstelle der zwei "Breitenhäuser" Nr. 39 und 40, vor denen die Ulrichskapelle (Alter Turm mit Gemeinschaftsraum) stand. Diese zwei Häuser waren aber 1751 (laut Grundbuch der Herrschaft Schrattenthal) bereits belehnte Höfe. Daher mußte das Gut schon vor diesem Jahr aufgeteilt worden sein. Die beiden Höfe wurden mit Grundparzellen des Gutshofes belehnt, den drei Breitenpaaren in den ortsnahen Flurteilen Breitenlüssen, Hofgaben und Brunnfeld, die bis zur Kommassierung (l972/73) zu diesen Häusern gehörten (daher im Volksmund "Breitenhäuser" genannt). Das Gut, das also um den Ortsrand lag, war bestimmt größer als diese Breiten und war nach deren Lage dem Plan der Dreifelderwirtschaft der Lehen angepaßt. Bestimmt wurden auch Bauern mit Grundstücken des Gutes belehnt, worauf auch der Flurname "Hofgaben" hinweist. Vermutlich sind damals auch kleinere Lehen neu entstanden und dazu Bauernhäuser nördlich und südlich der Hofgabenbreiten auf ehemaligem Gutsgrund errichtet worden. Die zwei an die Breitenlüssen anschließenden Kleinfluren Krautgärten und Gaistalwiesen gehörten wahrscheinlich auch zum Gut und sind bei der Gutsaufteilung in kleinen Parzellen zumeist an Grundholden aufgeteilt worden.
[ Das Dorf ]
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